Fotos löschen!

Nur wenige Monate ist es her, dass die DSGVO große Wellen geschlagen hat. Nach viel medialem Trara geht es im Prinzip weiter wie gehabt.
Eigentlich soll die DSGVO sicherstellen, dass man keinen Unfug mit den Daten anderer treibt und gewissenhaft mit Ihnen umgeht. Also den "Anstand" wahren, den die meisten wohl von sich aus bereits seit eh und je praktizieren.


In gewissen Dingen hat mich die Verordnung nachdenklich gemacht: Ich fotografiere seit rund 10 Jahren digital - zunächst nur im Bereich Landschaft, Natur, Stillleben und Makro - seit rund 5-6 Jahren auch Menschen. In dieser Zeit sind mittlerweile rund 3 TB an Festplattenkapazität zusammen gekommen, die ich in mehrfacher Redundanz an zwei geographischen Orten vorrätig halte. Über Datenspeicherung und -sicherung macht man sich durchaus viele Gedanken als Fotograf. Die angefertigten Arbeiten sind einem lieb und teuer und das sichern der Daten ist "schnell und unkompliziert" umgesetzt. Womit ich mich bislang noch nicht ernsthaft beschäftigt habe ist die Datenlöschung. Festplattenspeicher kostet heutzutage weder ernsthaft Platz noch Geld, weshalb das Löschen aus rein praktischer Sicht nicht "notwendig" erscheint. Aber genau das ist ein Kernpunkt der DSGVO - Daten nicht länger zu speichern als nötig.

Je günstiger Datenträger werden, desto weniger Gedanken macht man sich darum, was man speichert und was nicht...

Was heißt jetzt eigentlich "nötig"? Fakt ist wohl, dass ich viele Fotos aus meiner Anfangszeit nicht mehr veröffentlichen, ausstellen oder anderweitig verwenden würde. Einerseits, weil der Kontakt zu den damaligen Models verloren gegangen ist und ich nicht wissen kann, ob sie auch heute noch einer Veröffentlichung der damaligen Bilder zustimmen würden. Es ist also bereits eine Frage des Anstandes die "alten Kamellen" nicht wieder auszupacken. Andererseits habe ich natürlich in den letzten Jahren eine fotografische Entwicklung durchgemacht, die sich in der Qualität meiner Arbeiten widerspiegelt. Die alten Arbeiten genügen also vermutlich auch weitestgehend gar nicht mehr meinen eigenen fotografischen Qualitätsansprüchen.

Bislang hat man vor sich selbst immer damit argumentiert: "Naja, es tut ja keinem weh, wenn die Daten trotzdem noch auf der Festplatte liegen..."
Umgekehrt könnte man allerdings auch sagen: "Wenn sie da eh nur liegen... warum sie dann nicht entsorgen?"
So ein bisschen wie die alten Mathehefte aus der Grundschule, die noch irgendwo in einem staubigen Karton auf dem Dachboden liegen und dort vergessen wurden. Man würde nicht einmal merken, wenn sie nicht mehr da wären. Vielleicht sollte man sich daher tatsächlich mal die Zeit nehmen die alten Daten auszusortieren. In Kürze will ich ohnehin auch meine Hardware austauschen, vorher einmal die Daten durchzublättern, auszusortieren und zu verschlanken kann da nicht schaden.

 

Ein Problem, welches ich noch mit der DSGVO habe, ist darüber zu entscheiden, wie lange die Daten gespeichert werden sollen. Die Verordnung schreibt wie gesagt vor "nicht länger als nötig" - aber wie alt müssen die Daten denn erst werden, damit ich sie nicht mehr brauche? Daten zu löschen, die noch aktuell sind, tut einem ja schon irgendwie weh. Sind es 2 Jahre, 5 Jahre, 10 Jahre, 20 Jahre, in denen ich den Zugriff noch haben muss? Ich weiß es nicht. Und vielleicht gibt mir der Rückblick einen Aufschluss darüber...

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Kommentare: 1
  • #1

    Adrian (Samstag, 27 Oktober 2018 13:22)

    Bei mir bleibts bei "erstmal für immer" - weil mal ehrlich:

    1) interessiert es beim Hobbyfotografen quasi keinen
    2) kann es keiner wirklich nachprüfen, da
    3) das Risiko eines Leaks quasi nicht vorhanden ist, bzw. wenn dann wüde sich wohl kaum jemand dafür interessieren. Sind ja immerhin höchstwahrscheinlich keine Promi-Nudes, oder anderweitig brisantes Material

    Ja, prinzipiell könnte ich alles was nicht in die engere Auswahl gekommen ist irgendwann löschen. Erst recht Fotos, die als "abgelehnt" markiert sind weil sie Ausschuss sind. Aber ich muss sagen.. dafür ist mir meine Zeit zu schade!

    Und: Der Jurist mag das evtl anders sehen, aber ich denke dass diese Speicherfristen der DSGVO nie für sowas triviales wie Shootingfotos geplant waren sondern für Dinge wie:

    - Onlineshops die nach Abschluss der Bestellung und Ablauf jeglicher Rückgabefristen keine detailierten Daten mehr vom Kunden brauchen
    - Datingseiten die nach Accountlöschung weiterhin alle Daten langfristig aufheben (siehe Ashley Madison Leak)
    - etc.

    Davon abgesehen, könnte ich mir gut vorstellen dass man seinen Models als "Service" anbieten könnte dass sie jederzeit Fotos von einem Shooting haben können. Und schon hat man einen Grund um quasi beliebig lang zu speichern solange sie ihre Meinung nicht ändern! ;)